1001 Nacht von abgemeldet (Zo/Na Co/Vi Ac/No) ================================================================================ Prolog: Die Gesetze Alabastas ----------------------------- Grundrechte: §01 Menschenwürde: Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. §02 allgemeine Handlungsfreiheit der Person und ein Recht auf Leben Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. §03 Glaubens-, Gewissens-, Bekenntnisfreiheit Die Freiheit des Glaubens und der religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisse sind unverletzlich §04 Ehe und Familie; nicht eheliche Kinder Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze des Staates. Der Staat hat das Recht Kinder von ihren Müttern zu trennen, um diese so vor ihnen zu schützen. Bastarde besitzen keinerlei Recht auf Leben. §05 Versammlungsfreiheit Alle Bürger haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. §06 Berufsfreiheit Jeder Bürger hat das Recht seinen Beruf und Arbeitsplatz frei zu wählen. Zwangsarbeit wird nur bei Sklaven und Leibeigenen genehmigt. §07 Eigentum, Erbrecht, Enteignung Eigentum und Erbrecht kann nur durch die Justiz und dem König persönlich entzogen werden. §08 Asylrecht Politisch und religiös Verfolgte genießen Asylrecht. Sollte auf den Asylbewerber aus dem Allianzstaat ein Kopfgeld ausgesetzt sein, hat die Justiz die Genehmigung ihn auszuliefern. Finanzwesen: §09 Handelsflotte Die Handelsflotte steht unter Schutz des Staates und ist unverletzlich. Angriffe auf die Handelsflotte werden als Angriffe auf den Staat angesehen und mit der höchsten Strafe bemessen. §10 Auswärtige Beziehungen Die Pflege der Beziehungen zu auswärtigen Staaten ist Sache des Königs. §11 Steuerwesen Jeder Bürger ist dazu verpflichtet eine monatliche Grundsteuer von 7.000 Berry zu zahlen. Verstöße gegen dieses Gesetz werden mit Versklavung bestraft. §12 Kreditaufnahme Kredite dürfen nur vom König oder Ältestenrat bei Verbündeten aufgenommen werden. Die maximal genehmigte Summe beträgt 10.000.000.000 Berry Justiz: §13 Hoheitsrechte Außerhalb des Hoheitsgebietes gelten die Gesetze nicht und jeder Bürger ist seiner eigenen Obhut unterlassen. Angriffe auf Privatschiffe wird der Staat nicht verhindern. Die Handelsflotte ist von diesem Gesetz ausgeschlossen. §14 Gesetzgebung Die Gesetzesvorschläge arbeitet der Ältestenrat aus und sie werden als Symbol der Zustimmung vom König unterzeichnet und treten sofortig in Kraft. §15 Gesetzgebungsnotstand Der Ältestenrat/ König hat die Befugnis allein ein Gesetz zu verabschieden, wenn einer der beiden Staatsvertreter seines Amtes enthoben wurde. §16 Todesstrafe Die Todesstrafe wird dem König als Strafvorschlag von der Justiz vorgelegt und kann ausschließlich von diesem genehmigt werden. §17 Freiheitsentzug Kriegsgefangenen, sowie Gesetzesmissachtende haben keinerlei Rechte und sind dem Staat überlassen. §18 Sklavenhaltung Es ist jedem Bürger erlaubt Sklaven zu halten. Sklaven besitzen keine Rechte und dürfen von ihrem Herrn bestraft werden. Es besteht für Sklaven die Möglichkeit sich für 40.000 Berry freizukaufen. Kriegsführung: §19 Wehr- und Dienstpflicht Jeder Mann von 15 Jahren ist zu einer 6monatigen Grundausbildung verpflichtet und wird im Falle eines Krieges an die Front gesandt. §20 Wehrbeauftragter Der König und dessen engste Berater sind die einzigen Personen, die über kriegerische Handlungen entscheiden dürfen. §21 Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte Oberster General sind König und Prinz. Sämtliche untere Befehlspositionen werden von ihnen ernannt. §22 Aufstellung und Einsatz von Streitkräften Alle Angriffe und das Vordringen in feindliches Gebiet muss vom König persönlich genehmigt werden. Ausnahmen sind Verteidigungsschlachten. Adelsregierung: §23 Amtseid Der König muss sich ein Leben lang zu der Regierung des Staates verpflichten. Er verliert nur seinen Stand, wenn er stirbt, gestürzt wird, besiegt wird oder sich gegen den Sozialismus auflehnt. §24 Stellvertreter Stellvertreter des Königs sind: die Königin, seine rechtmäßigen Erben, sein persönlicher Berater. Es ist den Stellvertreter nur in Ausnahmesituationen genehmigt zu handeln. §25 Krönung Die Krönung des Königs findet umgehend nach dem Tod des Vorgängers statt und kann nicht widerrufen werden. Ein Prinz kann nur gekrönt werden, wenn er vermählt ist. §26 Vermählung Jeder Prinz/Jede Prinzessin muss bis zum vollendeten 20. Lebensjahr vermählt sein. Er/Sie kann frei unter dem Volk wählen. Ausgenommen sind Huren, Sklaven und Gesetzesmissachtende. §27 Ernennung und Erlassung der Minister Ausschließlich der König kann Minister ernennen und ihnen Aufgaben übertragen. Ältestenrat: §28 Innerer Notstand Herrscht ein Innere Notstand im Staat,ist der Ältestenrat dazu befugt, den König zu enteignen und sich über sämtliche Gesetze hinwegzusetzen. §0 Der König besitzt das Recht alle Artikel unwirksam zu machen. Ausgenommen ist Artikel §28. ------------------------------------------------------------------------------- So, ein sehr trockner und uninteressanter Prolog, wie manchen meinen werden, aber ich meine Gründe mich unfreiwillig mit Politik zu beschäftigen.^^ Aber keine Sorge, der nächste Teil wird sicher etwas mit unseren tollen One Piece Charakteren zu tun haben.^^ mfg Kikyu Hosted by Animexx e.V. (http://www.animexx.de)